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Funktionsweise Chiptuning
Im Motor wird das
Kraftstoff-Luftgemisch und die
Zündung dem jeweiligen
Leistungsanforderungen
entsprechend optimiert.
Verantwortlich hierfür ist das
Motorsteuergerät. Dieses ist für
das gesamte Motormanagement
zuständig und kontrolliert und
steuert alle elektronischen
Funktionen des Motors. Dabei
erfasst das Motorsteuergerät alle
Betriebs- und Fahrzeugdaten und
stimmt diese auf den jeweiligen
Bedarf ab. Grundlage hierfür ist
eine Datenbank mit den
entsprechenden Kennfeldern und
Kennlinien, z.B. die
Einspritzung, Zündung, der
Ladedruck und Luftmasse. So wird
permanent der optimale
Zündzeitpunkt, die notwendige
Kraftstoffmenge in Verbindung
mit dem korrekten
Einspritzzeitpunkt und dem
entsprechenden Ladedruck
errechnet.
Diese Datenbank wird beim
Chiptuning optimiert. Alle
relevanten Kennfelder und
Kennlinien werden in
Abhängigkeit zueinander über den
gesamten Drehzahlbereich
gemessen, ausgewertet und durch
Programmierung dahingehend
verändert, dass maximale Leistung
und Drehmoment unter
Berücksichtigung der
Langlebigkeit des Motors in
einem optimalen Verhältnis
zueinander stehen. Dadurch wird
eine höhere Leistung des Motors
und vor allem ein wesentlich
höherer Drehmomentverlauf
erreicht. Hierdurch werden
Beschleunigung, Fahrspaß und
Höchstgeschwindigkeit erheblich
verbessert. Der Motor wird
spürbar lebendiger und
kraftvoller.
Negative Auswirkungen auf die
Lebensdauer des Motors sind, bei
renomierten Tunern,
auszuschließen.
Achten Sie darauf, dass Ihr
Tuner, den kompletten Umfang der
Werksgarantie als Gewährleistung
übernimmt!
ADAC: Ohne Stempel gibt’s
Ärger
Probleme beim Chip-Tuning
Wer in seinen PKW-Motor einen
leistungssteigernden Chip zur
Steuerung der Motorelektronik
einbaut („Chip-Tuning“), muss
den Einbau unverzüglich durch
den TÜV oder einen amtlich
anerkannten Sachverständigen
abnehmen und bestätigen lassen.
Wie der ADAC berichtet, erlischt
andernfalls die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Dies gilt auch dann, wenn für
den Chip das Gutachten eines
technischen Dienstes vorliegt.
Selbst wenn der Chip später
wieder ausgebaut wird, lebt die
zuvor erloschene
Betriebserlaubnis nicht
automatisch wieder auf. Ein
weiterer Gang zur
Zulassungsbehörde ist also
unvermeidlich. Dies geht auch
aus einem Urteil des OLG
Karlsruhe vom 24.3.2006 hervor
(AZ 1 U 181/06, ADAJUR- Dok.Nr.
72236).
Das Chip-Tuning nutzt die
Leistungsreserven des Motors
aus. Da sich eine solche
Maßnahme negativ auf die
Haltbarkeit, den
Kraftstoffverbrauch oder das
Abgasverhalten auswirken kann,
lehnen die Fahrzeughersteller
Chip-Tuning generell ab.
Abgesehen davon besteht das
Risiko, dass Garantieansprüche
für das Fahrzeug mit einem
Einbau des Chips verloren gehen.
Der ADAC weist darauf hin, dass
eine Leistungssteigerung des
Motors auch der
Kfz-Haftpflichtversicherung
gemeldet werden muss. Mehr
Leistung könnte bedeuten, dass
der Versicherer das
Gefahrenrisiko, das von dem
Fahrzeug ausgeht, anders
beurteilt. Er prüft dann, ob das
Fahrzeug zur bisherigen Prämie
weiter versichert bleiben kann
oder ob eine höhere Prämie
fällig wird. Leistungen aus der
Kaskoversicherung können vom
Versicherer unter Umständen
verweigert werden.
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