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Chiptuning



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ChipTuning

Funktionsweise Chiptuning

Im Motor wird das Kraftstoff-Luftgemisch und die Zündung dem jeweiligen Leistungsanforderungen entsprechend optimiert. Verantwortlich hierfür ist das Motorsteuergerät. Dieses ist für das gesamte Motormanagement zuständig und kontrolliert und steuert alle elektronischen Funktionen des Motors. Dabei erfasst das Motorsteuergerät alle Betriebs- und Fahrzeugdaten und stimmt diese auf den jeweiligen Bedarf ab. Grundlage hierfür ist eine Datenbank mit den entsprechenden Kennfeldern und Kennlinien, z.B. die Einspritzung, Zündung, der Ladedruck und Luftmasse. So wird permanent der optimale Zündzeitpunkt, die notwendige Kraftstoffmenge in Verbindung mit dem korrekten Einspritzzeitpunkt und dem entsprechenden Ladedruck errechnet.

Diese Datenbank wird beim Chiptuning optimiert. Alle relevanten Kennfelder und Kennlinien werden in Abhängigkeit zueinander über den gesamten Drehzahlbereich gemessen, ausgewertet und durch Programmierung dahingehend verändert, dass maximale Leistung und Drehmoment unter Berücksichtigung der Langlebigkeit des Motors in einem optimalen Verhältnis zueinander stehen. Dadurch wird eine höhere Leistung des Motors und vor allem ein wesentlich höherer Drehmomentverlauf erreicht. Hierdurch werden Beschleunigung, Fahrspaß und Höchstgeschwindigkeit erheblich verbessert. Der Motor wird spürbar lebendiger und kraftvoller.

Negative Auswirkungen auf die Lebensdauer des Motors sind, bei renomierten Tunern, auszuschließen.
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ADAC: Ohne Stempel gibt’s Ärger

Probleme beim Chip-Tuning

Wer in seinen PKW-Motor einen leistungssteigernden Chip zur Steuerung der Motorelektronik einbaut („Chip-Tuning“), muss den Einbau unverzüglich durch den TÜV oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen und bestätigen lassen. Wie der ADAC berichtet, erlischt andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes vorliegt. Selbst wenn der Chip später wieder ausgebaut wird, lebt die zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf. Ein weiterer Gang zur Zulassungsbehörde ist also unvermeidlich. Dies geht auch aus einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.3.2006 hervor (AZ 1 U 181/06, ADAJUR- Dok.Nr. 72236).

Das Chip-Tuning nutzt die Leistungsreserven des Motors aus. Da sich eine solche Maßnahme negativ auf die Haltbarkeit, den Kraftstoffverbrauch oder das Abgasverhalten auswirken kann, lehnen die Fahrzeughersteller Chip-Tuning generell ab. Abgesehen davon besteht das Risiko, dass Garantieansprüche für das Fahrzeug mit einem Einbau des Chips verloren gehen.

Der ADAC weist darauf hin, dass eine Leistungssteigerung des Motors auch der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss. Mehr Leistung könnte bedeuten, dass der Versicherer das Gefahrenrisiko, das von dem Fahrzeug ausgeht, anders beurteilt. Er prüft dann, ob das Fahrzeug zur bisherigen Prämie weiter versichert bleiben kann oder ob eine höhere Prämie fällig wird. Leistungen aus der Kaskoversicherung können vom Versicherer unter Umständen verweigert werden.

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